Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Arsen Ipekchi — Trockenbau & Innenausbau
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Arsen Ipekchi, Schmiedestraße 8, 58640 Iserlohn (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Handwerksleistungen, insbesondere im Bereich Trockenbau, Innenausbau, Estrich, Dämmung sowie verwandte Bauleistungen.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.4 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Angebot
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
2.3 Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
2.4 Angebote des Auftragnehmers beziehen sich ausschließlich auf die darin beschriebenen Leistungen. Zusätzliche Leistungen, die sich erst nach Beginn der Arbeiten als notwendig erweisen, werden gesondert berechnet und vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.
§ 3 Leistungsumfang und Ausführung
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen richtet sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot.
3.2 Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen DIN-Normen aus.
3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere freien Zugang zur Arbeitsstätte, funktionierende Strom- und Wasserversorgung sowie die rechtzeitige Räumung und Vorbereitung der betreffenden Räume. Zusatzkosten, die durch die Verletzung dieser Mitwirkungspflicht entstehen, trägt der Auftraggeber.
3.4 Erbringt der Auftraggeber erforderliche Vorleistungen nicht rechtzeitig, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt neu einzuplanen.
3.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, sofern dies für die fachgerechte Ausführung zweckmäßig ist.
§ 4 Ausführungsfristen
4.1 Vereinbarte Ausführungsfristen sind grundsätzlich Richtwerte. Verbindliche Fertigstellungstermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4.2 Höhere Gewalt, Materiallieferverzögerungen, Witterungsbedingungen, Krankheit von Mitarbeitern oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
4.3 Behinderungen der Arbeitsausführung durch den Auftraggeber oder Dritte gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen (§ 632a BGB). Typischerweise gilt folgende Staffelung, die im Einzelfall abweichend vereinbart werden kann:
- Nach Auftragserteilung / Materialbeschaffung: 30 % der Auftragssumme
- Nach Erbringung der Hälfte der Leistungen: 40 % der Auftragssumme
- Nach Fertigstellung und Abnahme: verbleibender Restbetrag
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB) zu berechnen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
5.5 Aufrechnungen durch den Auftraggeber sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
5.6 Preisnachlässe, Rabatte oder Skonti werden nur gewährt, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§ 6 Abnahme
6.1 Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung abzunehmen, sofern sie vertragsgemäß erbracht wurde (§ 640 BGB).
6.2 Die Abnahme kann förmlich (gemeinsame Begehung mit Protokoll) oder durch schriftliche Erklärung erfolgen. Die Nutzung der erbrachten Leistung durch den Auftraggeber gilt als konkludente Abnahme.
6.3 Weigert sich der Auftraggeber ohne berechtigten Grund, die Leistung abzunehmen, gilt die Leistung nach Ablauf einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist als abgenommen.
6.4 Mängel, die bei der Abnahme bekannt sind und vom Auftraggeber nicht vorbehalten werden, können nach der Abnahme grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden (§ 640 Abs. 3 BGB).
§ 7 Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB (§§ 634 ff. BGB).
7.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauwerken und Arbeiten an Bauwerken 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), bei sonstigen Werkleistungen 2 Jahre ab Abnahme.
7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) innerhalb einer angemessenen Frist.
7.4 Mängel, die auf unsachgemäßer Nutzung, fehlerhaften Angaben des Auftraggebers, natürlicher Abnutzung, nicht vom Auftragnehmer veranlassten Eingriffen Dritter oder mangelhaften Vorleistungen Dritter beruhen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7.5 Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist, dass der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist.
§ 8 Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
8.2 Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat.
8.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt und Materialien
9.1 Gelieferte und eingebrachte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.
9.2 Sofern nicht anders vereinbart, beschafft der Auftragnehmer das für die Leistungserbringung erforderliche Material. Die Materialkosten werden gesondert ausgewiesen oder sind im Angebot enthalten.
9.3 Vom Auftraggeber beigestellte Materialien werden vom Auftragnehmer nur auf Weisung eingesetzt. Eine Haftung für Mängel, die auf der Qualität beigestellter Materialien beruhen, ist ausgeschlossen.
§ 10 Kündigung
10.1 Der Auftraggeber kann den Werkvertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Als ersparte Aufwendungen werden pauschal 5 % des auf die noch nicht erbrachten Leistungen entfallenden Vergütungsanteils angesetzt, sofern nicht höhere oder niedrigere ersparte Aufwendungen nachgewiesen werden.
10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Nachfristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
10.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 11 Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, einsehbar unter ai-innenausbau.de.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — Iserlohn. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Gerichtsstand nur, wenn der Auftraggeber seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort im Inland hat.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
12.4 Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
